Risiken minimieren

Jeder Unternehmer wägt explizit oder zumindest implizit bei seinen Entscheidungen ab, ob unter Berücksichtigung des potenziellen Nutzens, der potenziellen Risiken und der entsprechenden (subjektiv empfundenen) Eintrittswahrscheinlichkeiten eine Handlung durchgeführt wird oder nicht. Risiken stellen dabei immer – mindestens in indirekter Weise – eine Gefahr für den finanziellen Erfolg oder sogar für das Überleben des Unternehmens dar. An welche Risiken kann hierbei gedacht werden? Dazu gehören zum Beispiel der Ausfall von Forderungen, Lieferanten- oder IT-Risiken

Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass sich Unternehmen mit der Bewertung von Risiken aktiv auseinandersetzen müssen, um den Unternehmenserfolg nachhaltig zu sichern. Nur wenn die Risiken sowie die konkreten Gefahren, die von den Risiken für das Unternehmen ausgehen, bekannt sind, können Strategien und Maßnahmen entwickelt werden, um ihnen adäquat entgegenzuwirken.

 

3.1 Markt und externe Entwicklungen

3.1 Markt und externe Entwicklungen

Das zu späte Realisieren von Marktveränderungen kann für ein Unternehmen ein großes Risiko darstellen. Deshalb sollte systematisch der Markt beobachtet werden, um Veränderungen rechtzeitig feststellen zu können. Dafür ist in der Regel kein großer Aufwand erforderlich, denn die Informationen an sich sind meistens bekannt, sie müssen nur im Unternehmen gebündelt und ausgetauscht werden. So merkt der Vertrieb durch seine Gespräche mit Kunden häufig sehr früh, wenn es neue Techniken, Produkte oder Marktveränderungen gibt. Wichtig ist, dass diese Veränderungen auch in der Konstruktion oder in der Produktentwicklung ankommen. Dafür sollte jede Abteilung/Beschäftigte für die Sammlung von Veränderungen in ihrem Bereich verantwortlich sein. Durch regelmäßigen Austausch können diese Informationen allen bekanntgemacht werden. Wenn möglich, sollte der Inhaber und/oder Geschäftsführer an diesem Austausch teilnehmen. Natürlich sollten auch Beschäftigte über Neuigkeiten informieren, die sie etwa auf Messen oder Tagungen erfahren haben.

3.2 Produkte und Leistungen

3.2 Produkte und Leistungen

Das Ausliefern und „Abliefern“ einwandfreier Produkte und Leistungen sind für ein Unternehmen unerlässlich. Zum einen sind Nacharbeiten aufwendig und kostspielig, zum anderen gefährden schlechte Produkte und Leistungen die Reputation bei bestehenden und potenziellen Kunden.
So sind Produkte bei der Auslieferung nochmals einer Qualitätskontrolle zu unterziehen und die Funktionen zu überprüfen. Bei der Erbringung von Dienstleistungen sollte etwa durch Abgleich von Auftragsbestätigung und Leistung sichergestellt sein, dass die Dienstleistung vollständig und richtig erfüllt wurde. Falls es dennoch zu Beschwerden kommt, ist sicherzustellen, dass diese freundlich entgegengenommen und zügig bearbeitet werden. Ggf. sollte darüber nachgedacht werden, Beschwerden zur „Chefsache“ zu machen, da auf diese Weise Feedback über Produkte und Dienstleistungen an die Unternehmensleitung gelangen und dem Kunden  ihre Wertigkeit  deutlich gemacht wird. Letztlich erfordert das Erbringen von fehlerfreien Produkten und Leistungen funktionierende Prozesse.

3.3 Kunden

3.3 Kunden

Das Erkennen von Defiziten im Kundenkontakt spielt eine zentrale Rolle für jedes Unternehmen. Kein Unternehmen kann es sich langfristig leisten, Produkte und Dienstleistungen anzubieten, welche sich nicht an den Bedürfnissen der Zielgruppe orientieren. Dabei ist es gar nicht schwer, die Bedürfnisse seiner Kunden zu ermitteln. Nachfolgend werden gängige Methoden zur Ermittlung von Kundenbedürfnissen kurz vorgestellt.

Eine der klassischen Möglichkeiten zur Ermittlung von Kundenbedürfnissen sind Kundenbefragungen. Dabei muss in vielen Fällen noch nicht einmal der Kunde selbst befragt werden, um eine Vorstellung von den Bedürfnissen der Kunden bekommen zu können. Zumeist sind auch Mitarbeiter des Unternehmens, welche im Außen- bzw. im Kundendienst tätig sind, gleichermaßen kompetent und geeignet, um die Bedürfnisse der Kunden wiedergeben zu können. Eine derartige Dokumentation kann beispielsweise bedeuten, dass ein Mitarbeiter im Kundenkontakt gebeten wird, sämtliche Informationen über den Kunden, welche sich im Gespräch ergeben (z. B. produktbezogene Vorlieben oder auch Hobbies), festzuhalten, um in Zukunft direkt auf diese Wünsche des Kunden eingehen zu können.

Darüber hinaus hilft oftmals auch die Einrichtung einer zentralen Stelle zur Aufnahme und Bearbeitung von Kundenbeschwerden. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass nach entsprechender Einrichtung auch das Angebot des Unternehmens passen muss – dies bedingt beispielsweise eine gute und vor allem schnelle Reaktion auf eventuelle Kundenbeschwerden. Solch eine gute und aus Sicht der Kunden umfassend durchgeführte Bearbeitung von Reklamationen bietet eine ideale Möglichkeit, nicht nur die Bedürfnisse des Kunden zu hinterfragen, sondern gleichermaßen auch die Beziehung mit dem Kunden langfristig zu sichern.

3.4 Arbeitsbedingungen

3.4 Arbeitsbedingungen

Als verantwortungsvoller Inhaber/verantwortungsvolle Inhaberin und/oder Geschäftsführer/in sollten Gefährdungen und Belastungen bei der Arbeit vermieden bzw. zumindest so weit wie möglich verringert werden. Durch das Nichtbeachten dieser Gefährdungen und Belastungen können sich ansonsten unkalkulierbare Risiken ergeben. Diese können verringert und vermieden werden, indem regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt werden. Sie sind die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement und laufen in sieben Schritten ab. Zunächst werden die Arbeitsbereiche und -tätigkeiten festgelegt. Dann werden die Gefährdungen ermittelt und beurteilt. Aufbauend darauf werden Maßnahmen festgelegt und durchgeführt. Schließlich wird die Wirksamkeit überprüft und die Gefährdungsbeurteilung fortgeschrieben. Nähere kostenlose Informationen zur Gefährdungsbeurteilung gibt es bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder den Arbeitsschutzämtern. Software zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung kann auch online im Internet abgerufen werden.

3.5 Kommunikation

3.5 Kommunikation

Risiken ergeben sich oftmals einfach durch ungenügende Kommunikation der Beschäftigten untereinander. Hier sollte der Unternehmer gegensteuern, zumal mangelnde Kommunikation oftmals institutionalisiert und damit abgestellt werden kann. So kann in regelmäßigen Besprechungen oder Einsatzvorbereitungsbesprechungen auf Risiken hingewiesen werden. Hier könnte man (auch in der informellen) Tagesordnung einen Punkt „Risiken“ aufnehmen. Durch das Verfassen von Arbeits- und Verfahrensanweisungen kann darauf hingewirkt werden, dass Maschinen gemäß ihrer Bestimmung und Gebrauchsanweisung verwendet werden. Hierbei ist weniger oft mehr! Wichtig ist, dass kontrolliert wird, ob die Beschäftigten diese Arbeits- und Verfahrensanweisungen auch beachten. Falls nicht, sind die Gründe zu hinterfragen und wenn notwendig, Sanktionen auszusprechen.

3.6 Gesellschaftliche Verantwortung

3.6 Gesellschaftliche Verantwortung

An eine/n Unternehmer/in werden seitens der Gesellschaft stets hohe Ansprüche gestellt. Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter verlangen rechts- und wertekonformes Verhalten. Man kann dafür zur Rechenschaft gezogen werden  und es besteht die Gefahr, dass etwa die Kunden Produkte und Leistungen boykottieren. Dem kann entgegengewirkt werden, indem klare Regeln aufgestellt und Rechtsverstöße nicht geduldet werden. Wichtig ist, diese Regeln vorzuleben, regelmäßig zu kommunizieren und ggf. Sanktionen bei Nichtbeachtung auszusprechen. Unter Umständen ergibt es Sinn, jemanden zu bestimmen, der der Belegschaft als Ansprechpartner für alle Fragen zur gesellschaftlichen Verantwortung zur Verfügung steht und die Einhaltung der Regeln kontrolliert.

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